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VRB Monatsversammlung April

Nach der Monatsversammlung im September fand am 23.4.2024 der zweite Teil mit dem Thema „Vereine, wo drückt der Schuh“ im Helds Vitalhotel statt. Dieses Mal wurden neben den Vorständen und Vereinsmitgliedern auch offizielle Vertreter von Feuerwehr und Gemeinde eingeladen. So konnte VRB-Vorstand Thomas Ringsgwandl neben vielen Vereinsvertretern auch Bürgermeister Justus Pfeifer, den Geschäftsleiter der Gemeinde Martin Heinemann und Elena Rauscheder vom Ordnungsamt begrüßen.

Als erster ergriff Martin Heinemann das Wort und betonte, daß die Gemeinde die Vereine, soweit es geht, unterstützen möchte, aber die Verwaltung auch die rechtlichen Seiten zu beachten habe. Darum brauche es immer eine bestimmte Vorlaufzeit, um sich mit den zuständigen Ämtern abzustimmen. 6-8 Wochen Vorlaufzeit wären ideal, denn nicht jedes Fest sei gleich und es müsse oft im Einzelfall weiter abgeklärt werden. Anlaufstelle für Anmeldungen wäre die anwesende Elena Rauscheder vom Ordnungsamt.

Danach ging Heinemann ausführlich auf die Themen Gaststättenrecht und Straßenverkehrsordnung ein. Vor allem bei der Straßensperrung im Ortskern stellen sich immer wieder Fragen, unter welchen Bedingungen solche möglich sind. Die Feuerwehr darf sperren bei Unfällen oder Ölflecken, aber bei Festlichkeiten geht das natürlich nicht, da alle Behörden mit ins Boot genommen werden müssen. Z.b. stimmt sich dich Gemeinde bei jeder Straßensperrung mit der Polizei ab und es muss betrachtet werden, um welche Veranstaltung es sich handelt um dann evtl. weitere Schritte mit der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) einleiten zu können. Damit eine Straßensperrung rechtlich durchsetzbar ist, sollten sich bei Festlichkeiten mindestens ein Gewerbetreibender und ein Verein finden, am besten noch gepaart mit dem Wirtschaftsverband.

Für die „Tradition auf da Roas“ könnte ein Antrag auf eine 2stündige Sperrung mit Sondergenehmigung gestellt werden. Auf Nachfrage der VRB werde dies vom Tourismus bereits angegangen.

Auf die Frage, ob es eine einheitliche Regelung für Sperrstunden geben solle, antwortete Heinemann, daß wiederkehrende Veranstaltungen, wie Sommerfest der Rettungsorganisation oder Gartenfest der Wetzstoana, bis 23:00 Uhr, und einmalige Jubiläumsfeiern ausnahmsweise bis 2:00 Uhr genehmigt werden können. Aber auch hier gilt es immer wieder, den Einzelfall zu betrachten, da z.B. die Lage des Standortes einigen Spielraum ermöglichen könne. Wegen Lärmemissionen sollte die Zumutbarkeit für die Anwohner in Maßen gehalten werden. Denn sollten sich Beschwerden häufen, könnten Genehmigungen immer schwieriger werden.

Zum Thema „Hotel/Festsaal im Kurpark“ wurde der aktuelle Sachstand berichtet. Vieles laufe bereits im Hintergrund, z. B. die Rahmenbedingungen der Vergabe auf rechtssichere Füßen zu stellen. Mit fachlicher Unterstützung soll mit einem Steuerungsgremium erörtert werden, mit welchen Vorgaben die Gemeinde in die Ausschreibungen gehen solle. Ein Bewertungsgremium soll anschließend die eingereichten Angebote auswerten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Mit einer Vergabe werde frühestens Ende des Jahres oder Anfang 2025 gerechnet.

Zum Schluss der Versammlung wurde noch der Wunsch geäussert, ein solches Treffen jährlich zu wiederholen, um immer auf dem aktuellen Sachstand zu bleiben. Dies wurde von allen Teilnehmern der Monatsversammlung begrüßt, die offiziell um 21:30 Uhr beendet wurde .“

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